"Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum Beginn des 30. September das 6. Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres."
(Schulgesetz §35, Abs.1)
Somit gilt für die Einschulung, dass alle Kinder, die bis einschließlich zum 30.09. des Anmeldejahres ihren 6. Geburtstag feiern, schulpflichtig sind. Kinder, die am 01.10. und danach 6 Jahre alt werden, sind von der Schulpflicht nicht mehr erfasst.
Eltern, die eine Einschulung ihres Kindes wünschen, das nach dem Einschulungsstichtag, dem 30.09., geboren ist, stellen das Kind im Rahmen der Anmeldetage im November in der Schule vor.
Die Schulleitung entscheidet nach eingehender Beratung mit den Eltern über die Aufnahme des Kindes.
Als Entscheidungshilfe dienen zusätzlich das schulärztliche Gutachten, im Einzelfall auch ein schulpsychologisches Gutachten, die Bildungsdokumentation der Kita und die diagnostischen Daten des Schulspiels.
Eine Aufnahme ist immer dann möglich, wenn erwartet werden kann, dass das Kind erfolgreich in der Schule mitarbeiten wird. Eine Altersbegrenzung nach unten besteht dabei in Nordrhein-Westfalen nicht.
"Schulpflichtige Kinder können aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens. Die Prüfung kann auch auf Antrag der Eltern erfolgen."
(§ 35 Abs. 3 Schulgesetz)
An unserer Schule sind alle Kinder unabhängig von ihrem Bekenntnis willkommen. Sie sollten bereit sein, an dem christlich geprägten Schulleben teilzunehmen und den katholischen Glauben kennen zu lernen.
Alle Kinder nehmen im Klassenverband am katholischen Religionsunterricht teil und besuchen regelmäßig Schulgottesdienste.
Bei der Schulanmeldung unterschreiben Sie als Sorgenberechtigte, dass Sie damit einverstanden sind.
Wenn Sie bis zur Einschulung in das Schuleinzugsgebiet umziehen:
Wenn Sie ihr Kind vorzeitig anmelden möchten: